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Nr. 51/2024/8

Nr. 51/2024/8 – Rechtskraft des Strafbefehls; Rückzugsfiktion; Desinteresse am weiteren Verfahrensgang – Art. 355 Abs. 2 i.V.m. Art. 94 und Art. 354 Abs. 3 StPO.

Schaffhausen · 2024-06-21 · Deutsch SH
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Nach Treu und Glauben kann aus dem Fernbleiben an der Einvernahme nicht auf ein Desinteresse am Weitergang des Verfahrens geschlossen werden, wenn die Beschwerdeführerin unverzüglich und noch vor der Feststellung der Rechtskraft durch die Staatsanwaltschaft ihren klaren Willen, sich am Verfahren weiterhin zu beteiligen und ihre Rechte in Hinblick auf die Anfechtung des Strafbefehls wahren zu wollen, bei der Staatsanwaltschaft äussert (E. 3.4). OGE 51/2024/8/B vom 21. Juni 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht